Fortbildungslehrgang zur Verlängerung der
ASBEST-Sachkunde nach TRGS 519 Anlage 4c
in der Glaser-Innung Hamburg
Das Thema Asbest ist durch TV und Presse immer präsenter in der Öffentlichkeit. Die Verbreitung in der Bausubstanz ist bekannt und weitere Baustoffe werden als Gefahrenstoffe eingestuft.
Der Sachkundenachweis nach TRGS 519 Anlage 4 C für das Glaserhandwerk, den Sie bzw. ein Mitarbeiter aus Ihrem Unternehmen bei uns durchgeführt haben, verliert nach 6 Jahren seine Gültigkeit.
Das eintägige Seminar verlängert die Sachkunde um weitere 6 Jahre, ohne Prüfung. Unser Referent informiert über Entwicklungen und Vorschriften, Wissen wird aufgefrischt und erweitert. Die Teilnehmer können weiterhin Asbestarbeiten durchführen. Der Lehrgang ist bundesweit staatlich anerkannt. Die Schulung findet an einem Tag in der Glaser-Innung Hamburg statt. Wir bieten Ihnen zwei unterschiedliche Termine für diese Nachschulung an.
SEMINARGEBÜHREN (netto)
für Innungsmitglieder 290,- €/Teilnehmer
für Nichtmitglieder 350,- €/Teilnehmer
zuzüglich Seminarunterlagen 15,- €/Exemplar
Beachten Sie bitte diesen wichtigen Hinweis:
Die Nachschulung muss zwingend innerhalb von 6 Jahren nach der Prüfung durchgeführt werden. Wenn diese Frist verstreicht, ist ein kompletter, zweitägiger Kursus notwendig.
Wir terminieren unsere Nachschulungen so, dass jeder die Möglichkeit hat, vor Ablauf der 6-Jahres-Frist an zwei Terminen diese Nachschulung durchzuführen, falls ein Termin nicht passt. Bitte kontrollieren Sie selbst rechtzeitig, wann bei Ihnen eine Nachschulung notwendig ist und melden sich zu einem entsprechenden Lehrgang an.
Termine:
Donnerstag, der 26. September 2024 7:30 - 15:00 Uhr
Montag, der 7. Oktober 2024 7:30 - 15:00 Uhr
zur Anmeldung:
Weitere Termine:
- im März 2025 in der Glaser-Innung Hamburg
- in Neumünster über die Glaser-Innung Schleswig-Holstein